Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.11.2024
Sonstiges
19.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
25.10.2024
Sonstiges
12.12.2023
Sonstiges
20.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
20.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
05.07.2021
Entscheidungen im Verfahren
07.06.2021
Sonstiges
05.10.2020
Eröffnungen
25.05.2020
Sicherungsmaßnahmen
30.12.2019
Neueintragungen